Verbraucherrechte - Wir fragen die Parteien | Verbraucher Entscheiden - Infos zur Bundestagswahl 2009

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Wir fragen
die Parteien

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Wir haben die Bundestagsparteien gefragt, was sie ganz konkret in der kommenden Legislaturperiode für die Verbraucher tun wollen.

Hier die Antworten zum Thema Verbraucherrechte.

Was werden Sie in der nächsten Legislaturperiode unternehmen, damit Verbraucher eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn sie durch das unlautere Verhalten eines Unternehmens einen Schaden erlitten haben?

Parteien in alphabetischer Reihenfolge

Bündnis 90/Die Grünen

Wir wollen bestehende Lücken im Verbraucherrecht schließen. Die große Koalition hat hier nur Papiertiger produziert. Bei Falschberatung auf den Finanzmärkten hat sie die überfällige Beweislastumkehr nicht durchgesetzt. Und bei unlauterer Telefonwerbung fehlt die Schutzvorschrift einer schriftlichen Vertragsbestätigung weiterhin. Wer zu oft über den Tisch gezogen wird, zweifelt schließlich am Rechtsstaat. Wir sehen in Verbraucherrechten eine neue Generation der Bürgerrechte. Der Staat hat hier die Aufgabe einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der funktioniert und vor Abzocke schützt.
Unfaire Geschäftspraktiken betreffen oftmals eine Vielzahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir Grüne fordern daher die Möglichkeit zur Sammelklage, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sich als Gruppenkläger vor Gericht zusammenschließen und ihr gutes Recht schnell und einfach durchsetzen können. Nachweispflichten für Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erleichtert werden. Verbraucherverbände sollen per Musterklage feststellen lassen können, ob ein Unternehmen Kundinnen und Kunden irreführt oder schädigt. Die Möglichkeit zur Gewinnabschöpfung soll erleichtert werden. Und für Verstöße gegen das Datenschutzrecht wollen wir einen eigenen Schadensersatzanspruch.

CDU/CSU

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für den Fall der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten des Unternehmers einen umfassenden Schadensersatzanspruch der Verbraucher vor. Dieser individualrechtliche Anspruch hat sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich bewährt. Er ist in den meisten Streitfällen am besten geeignet, einen fairen Interessenausgleich herzustellen. In speziellen Fällen, bei denen zum Beispiel eine Vielzahl gleich gelagerter Verbraucherstreitigkeiten mit Bagatellwert vorliegt, sind Verbraucherverbänden erweiterte Möglichkeiten zur kollektiven Durchsetzung von Ansprüchen gegeben worden. Wir werden intensiv beobachten, ob und wie die neuen Verfahrensformen den „Praxistest“ bestehen.
Viele Verbraucher scheuen eine gerichtliche Auseinandersetzung. Deshalb unterstützen und befördern wir Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie sind in der Regel weniger aufwendig, kostspielig und langwierig als Gerichtsverfahren. Unser Ziel ist es, eine möglichst lücken- und reibungslose grenzüberschreitende Streitschlichtung in Europa zu gewährleisten.
CDU und CSU werden sich zudem auf europäischer Ebene nachdrücklich dafür einsetzen, dass das hohe deutsche Verbraucherschutzniveau und hier geltende günstige Entschädigungsregelungen erhalten bleiben.

Die Linke

Die Klagerechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Verbraucherschutzorganisationen sind auszuweiten und zu vereinfachen, um die Verbraucherrechte wirksam zu gewährleisten. Dafür müssen die Verbandsklagebefugnisse erweitert und Musterfeststellungsklagen eingeführt werden. Also: Die Produzentenhaftung ist auszuweiten, der Geschädigtenschutz zu verbessern.

FDP

Auch Verbrauchern muss ein angemessener Schadensersatzanspruch zustehen. Die Normen des Wettbewerbsrechts bezwecken jedoch gerade keinen Individualschutz im Verhältnis Verbraucher zu Unternehmer. Der Schutz wird insoweit in den meisten Fällen vielmehr ausreichend durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sichergestellt. Im außervertraglichen Bereich sind insoweit die Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung einschlägig. Im quasivertraglichen und vertraglichen Bereich besteht die Möglichkeit zur Anfechtung, zum Widerruf, zur Mängelhaftung und zum Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo. Bei einem eigenen Schadensersatzanspruch aus dem Wettbewerbsrecht bestünde die Gefahr, dass diese Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unterlaufen würden. Die FDP wird jedoch auch in Zukunft prüfen, ob sich in der Praxis wesentliche Schutzlücken ergeben, die es zu schließen gilt.

SPD

Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene werden wir intensiv Fragen des kollektiven Rechtsschutzes erörtern müssen. Immer häufiger werden Verbraucher Opfer von Kartellabsprachen oder unlauteren, insbesondere irreführenden Marketingpraktiken. Der individuelle Schaden ist häufig gering, so dass sich der Klageweg bei diesen so genannten Bagatell- oder Streuschäden nicht lohnt bzw. unverhältnismäßige (finanzielle) Risiken mit sich bringen. Andererseits entstehen jedoch in der Masse ein beachtlicher Schaden und ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil, der Anbietern einen großen Gewinn bescheren kann. Vor diesem Hintergrund brauchen wir Verbesserungen der Verbandsklagemöglichkeiten und müssen die Schaffung von Sammel- oder Gruppenklagen prüfen. Damit verbunden ist auch die Frage, wem im Falle einer erfolgreichen Klage die zu Unrecht erworbenen Gewinne zukommen sollen.

Mit der Verknüpfung vieler einzelner Verfahren ließen sich Streuschäden verfolgen. Ähnlich wie bei der Streitgenossenschaft nach dem deutschen Zivilprozessrecht könnten z. B. durch eine aktive, auf Zustimmung begründete Beteiligung Einzelner in einem Gruppenverfahren viele kleine Einzelbelange verfolgt werden - dies in einem OPT-IN-Verfahren (aktive Zustimmung zum Verfahren).

Mit dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten hat der deutsche Gesetzgeber in diesem Bereich bereits Neuland betreten. Dies wird evaluiert - gerade im Hinblick auf kollektiven Rechtsschutz außerhalb von kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen.
Wir haben bei der Novellierung des Lauterkeitsrechts ferner die Bundesregierung mit der Prüfung beauftragt, ob der bestehende Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG so noch sachgerecht ist und ob ein allgemeines Vertragsauflösungsrecht bei Verstößen gegen das UWG notwendig ist.

Vorschlägen zur Normierung eines Entschädigungsanspruchs für Verbraucher bei Urteilen zu Unterlassungsansprüchen bei AGB-Verstößen steht die SPD offen gegenüber. Wir diskutieren derzeit Instrumente zur gemeinsamen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Auch ein Verbandsklagerecht im Bereich des Datenschutzes bleibt für uns weiterhin als Korrektiv vorstellbar.

Eines ist im Verbraucherschutz für uns ganz klar: Jedes Recht und jeder Anspruch ist nur so gut, wie seine Durchsetzung. Darum steht die SPD nicht nur für Verbraucherschutz, starke Verbraucherrechte, sondern auch für eine gute Durchsetzbarkeit von Ansprüchen und Forderungen.

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