Wir fragen
die Parteien
Wir haben die Bundestagsparteien gefragt, was sie ganz konkret in der kommenden Legislaturperiode für die Verbraucher tun wollen.
Hier die Antworten zum Thema Marktüberwachung / Verbraucherinformation.
Was werden Sie in der nächsten Legislaturperiode unternehmen, damit Kontrollergebnisse der Marktüberwachung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Direkt zu den Antworten der Parteien
Parteien in alphabetischer Reihenfolge
Bündnis 90/Die Grünen
Giftige Chemiewaren im Kinderzimmer, Hygienemängel in der Gastronomie oder riskante Finanzprodukte am Bankschalter – Marktversagen bleibt zu oft unerkannt. Qualitäts- und Sicherheitsprüfungen dürfen nicht nur durch die Betriebe selber vorgenommen werden. Unsichere Produkte werden bisher nur mangelhaft staatlich kontrolliert. Hier brauchen wir eine bessere Ausstattung der Kontrollbehörden und eine anonyme Hotline für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit Licht ins Dunkel kommt. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hat für uns Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.
Kontrollergebnisse müssen dann leicht zugänglich für alle veröffentlicht werden. Wir Grüne fordern seit langem ein umfassendes Informationsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher, auch für die Bereiche Finanzen, Gesundheit oder Telekommunikation. Gerade im Lebensmittel- und Gastronomiebereich ist es allerhöchste Zeit, dass schwarze Schafe benannt werden. Wir setzen uns auch für eine bundesweite Einführung eines Smiley-Systems ein mit dem Dänemark bereits seit sieben Jahren gute Erfahrungen macht und mit dem der grüne Ordnungsamts-Bezirksrat in Berlin-Pankow gerade Pionierarbeit für Deutschland leistet.
CDU/CSU
Die Verbraucher sollen erfahren können, welche Informationen über Belastungen und Gesetzesverstöße bei den wichtigsten alltäglichen Erzeugnissen, wie Lebensmittel, Kosmetika und Spielwaren, den Behörden vorliegen. Wir sind stolz darauf, dass es der unionsgeführten Bundesregierung nach dem mehrmaligen Scheitern der rot-grünen Vorgängerregierung gelungen ist, erstmals ein bundesweit geltendes Verbraucherinformationsgesetz durchzusetzen.
Die Weiterentwicklung des Verbraucherinformationsgesetzes haben wir explizit in unser Regierungsprogramm aufgenommen. Zur sorgfältigen Vorbereitung und Prüfung sind bereits seitens des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz drei umfangreiche Forschungsvorhaben renommierter und unabhängiger Wissenschaftler in Auftrag gegeben worden.
Die positive Wirkung des Verbraucherinformationsgesetzes ist schon sehr deutlich geworden. Es hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Informationskultur vieler Behörden geführt. Beispielhaft sei nur die im Dezember 2008 erfolgte Veröffentlichung detaillierter Daten über die Acrylamidbelastung verschiedener Lebensmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angeführt.
CDU und CSU wollen, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittel- und Marktüberwachung im Interesse des Verbraucherschutzes schnell erfolgt. Selbstverständlich müssen dabei aber ebenso verlässlich rechtsstaatliche Grundsätze und der Schutz personenbezogener Daten beachtet werden. Die Veröffentlichung und das Verbraucherinformationsgesetz können zudem eine gut ausgestattete und effektive Lebensmittelkontrolle nicht ersetzen. Daher setzt sich die Union dafür ein, die Lebensmittelüberwachung zu stärken und sie noch enger mit den Eigenkotrollsystemen der Lebensmittelunternehmen zu verzahnen.
Die Linke
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf umfassende Information und Transparenz in allen Bereichen. Dazu gehört neben einer eindeutigen und aussagekräftigen Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen auch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der Marktüberwachung.
Mit der Forderung nach einer Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes will DIE LINKE beispielsweise erreichen, dass die Behörden schnell und aktiv die Öffentlichkeit informieren, wenn lebensmittelrechtliche Vorschriften oder Hygienevorschriften nicht beachtet werden. Gleichzeitig muss hier ein unverzüglicher und kostenloser Informationszugang für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht werden. Darüber hinaus macht sich DIE LINKE für eine Ausweitung des Informationsanspruches auf alle Produkte und Dienstleistungen sowie einen individuellen Auskunftsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auch direkt gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen stark.
Im Lebensmittelbereich setzen wir uns für ein „Smiley“-System nach dänischem Vorbild ein. So können Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, ob ein Betrieb bei den Lebensmittelkontrollen gut oder schlecht abgeschnitten hat, und die Beurteilung zudem im Internet nachlesen.
FDP
Ein fairer Wettbewerb setzt zwingend voraus, dass „schwarze Schafe“ nicht mit unsicheren Produkten denjenigen unlautere Konkurrenz machen, die sich verantwortungsvoll verhalten und große Anstrengungen unternehmen, sichere Produkte in den Markt zu bringen. Daher liegt eine funktionierende Marktüberwachung nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern auch der Industrie und des Handels. Bereits heute veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Informationen über bekannt gewordene Rückrufaktionen und die aus dem Informationssystem der europäischen Marktüberwachungsbehörden bekannt gewordenen Informationen zu mangelhaften Produkten. Die Benutzerfreundlichkeit dieser Informationen für Verbraucher sollten im Bereich der Online verfügbaren Information deutlich verbessert werden.
SPD
Dass die Kontrollergebnisse der Marktüberwachung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen, haben wir bereits in einer Entschließung zum Verbraucherinformationsgesetz festgehalten. Hier gibt es noch deutlichen Verbesserungsbedarf in Sachen Transparenz. Transparenz und Information sind Leitmotive sozialdemokratischer Verbraucherpolitik: Wir werden für eine effektive Durchsetzung und Ausweitung des Rechts auf Informationen eintreten und darauf dringen, dass die Behörden verbraucherfreundlicher agieren und verstärkt von sich aus informieren. Ob es um Hygieneverstöße geht, um Acrylamid in Backwaren oder um als „Käse“ bezeichnetes Imitat aus Pflanzenfett: das Verbraucherinformationsgesetz kann eine wirksame Waffe sein – wenn seine Möglichkeiten im Sinne der Verbraucher genutzt werden. Wir werden deshalb das Verbraucherinformationsgesetz nach einer Evaluation, die Ende 2009 vorliegen soll, weiter verbessern, alle Produkte und Dienstleistungen einbeziehen und den Auskunftsanspruch der Verbraucher auch auf die Unternehmen ausweiten. Es müssen mehr Informationen auch „aktiv“ bereitgestellt werden, denn das schafft Transparenz und entlastet Verbraucher und Behörden. Wir wollen das bisher auf freiwilliger Basis und nur lokal begrenzt eingeführte Smiley-System zur Kennzeichnung der Hygienestandards z. B. in der Gastronomie weiter fortentwickeln. Eine bundesweite Anwendung dieses Modells ist unser Ziel.

