Datenschutz - Wir fragen die Parteien | Verbraucher Entscheiden - Infos zur Bundestagswahl 2009

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Wir fragen
die Parteien

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Wir haben die Bundestagsparteien gefragt, was sie ganz konkret in der kommenden Legislaturperiode für die Verbraucher tun wollen.

Hier die Antworten zum Thema Datenschutz.

Was werden Sie in der nächsten Legislaturperiode unternehmen, damit die Verbraucher darüber bestimmen, was Unternehmen mit ihren persönlichen Daten tun dürfen und was nicht?

Parteien in alphabetischer Reihenfolge

Bündnis 90/Die Grünen

Das Datenschutzrecht wollen wir Grünen verbraucherfreundlich grundsanieren. Verstöße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind für uns kein Kavaliersdelikt. Datenschutz ist ein Bürgerrecht genauso wie der Schutz der Persönlichkeit oder das Postgeheimnis und gehört deshalb ins Grundgesetz.
Die lange Liste der Datenschutzskandale in letzter Zeit und der illegale Datenhandel offenbaren gewaltige Lücken beim Umgang der Unternehmen mit unseren persönlichen Daten. »Meine Daten gehören mir« und nicht dem Kaufhaus, nicht dem Adressenhändler und dem Staat erst recht nicht. Geoscoring, Phishing und der Einsatz von RFID müssen reguliert werden. Kontonummern und Konsumgewohnheiten dürfen ohne Einwilligung nicht verwertet werden. Bei der Gesundheitskarte muss vor ihrer Einführung eine umfangreiche Risikoanalyse durchgeführt werden.
Wir Grünen wollen mehr personelle Kapazitäten bei den Datenschutzbeauftragten, die Beschränkung des Datenhandels und bessere Kontrollen. Bürgerinnen und Bürger sollen sich gemeinsam und mit Unterstützung durch Verbände vor Gericht wehren können.

CDU/CSU

In ihrem Regierungsprogramm bekennen sich CDU und CSU zu einer weiteren Verbesserung des Datenschutzes im Interesse der Bürger. Dies gilt insbesondere für die Einführung neuartiger Technologien wie zum Beispiel die Funkerkennungsetiketten (RFID). Gleichzeitig werden wir die Bürger, insbesondere die Jugendlichen, verstärkt für einen verantwortlichen Umgang mit persönlichen Daten sensibilisieren und kriminellen Datenhandel ahnden.
Für die Nutzung von Verbraucherdaten durch die Wirtschaft haben wir gerade umfangreiche Neuregelungen verabschiedet. Wir haben die Informations- und Auskunftsrechte der Verbraucher gegenüber Auskunfteien erweitert, die wirtschaftsrelevante Daten über Privatpersonen und Unternehmen sammeln und damit für mehr Transparenz gesorgt. Transparenter haben wir auch die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Bereich des Adresshandels gestaltet. Wir haben dafür gesorgt, dass die Bürger darauf vertrauen können, dass ihre Daten vor Missbrauch geschützt sind. Darüber hinaus haben wir in Konsequenz aus den Datenschutzskandalen eine Grundsatzregelung zum Beschäftigten-Datenschutz geschaffen. Mit diesen neuen Regelungen müssen nun zunächst Erfahrungen gesammelt und die hierzu erfolgende Rechtsprechung abgewartet werden, bevor über eine Nachjustierung nachgedacht wird. Im Bundesdatenschutzgesetz haben wir aber für die kommende Legislaturperiode bereits Fristen festgelegt, in deren Rahmen die Wirksamkeit der Neuregelungen evaluiert werden soll.

Die Linke

Bürgerinnen und Bürger müssen wissen (können), wer Daten von ihnen hat, was damit gemacht wird und welchen Zwecken sie dienen. Nach einer langen Reihe von Datenschutzskandalen – von Lidl bis Telekom, von Meldedatenverkauf bis gefälschte Internetgeschäfte - wird deutlich, dass Datenschutz eine enorme gesellschaftspolitische Aufgabe ist und das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ unverzichtbares Grundrecht darstellt. Die heilsame Wirkung, die solche Skandale haben könnten, hat die Bundesregierung durch ihren gesetzgeberischen Kniefall vor der Werbewirtschaft zunichte gemacht.
Technische und gesellschaftliche Entwicklungen haben dazu geführt, dass Datenschutzgesetze und die Datenschützer im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich ihre Aufgaben nicht mehr optimal erfüllen können. Sie hinken den Entwicklungen ständig hinterher.
DIE LINKE will das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in allen gesellschaftlichen Bereichen verwirklichen, endlich ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz durchsetzen und die Diskriminierung der SozialleistungsbezieherInnen (z.B. ALGII/HartzIV) beenden, die durch Preisgabe einer vollkommen unverhältnismäßigen Zahl persönlicher Daten verpflichtet sind.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht kommerziellen und wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Interessen unterworfen werden. Internetgeschäfte funktionieren auch, wenn Verbraucherdaten geschützt werden, Sicherheit wird hergestellt, wenn Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt handeln können.
„Modernisierung des Datenschutzes“ heißt für DIE LINKE vor allem Datensparsamkeit und strikteste Zweckbindung. Verwendung von Daten nur zu dem Zweck, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt gemacht wird, dem sie ausdrücklich zustimmen, den sie aber auch ohne Sanktionen ablehnen können (Kopplungsverbot).
Zur Voraussetzung eines wirksamen Datenschutzes zählt die personelle, finanzielle und rechtliche Stärkung unabhängiger Datenschutzeinrichtungen und das Verbandsklagerecht bei gravierenden Verstößen.

FDP

Unser Leitbild ist der mündige Verbraucher, der Herr ist über seine Daten. Daher tritt die FDP dafür ein, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz ausdrücklich verankert wird, ebenso das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Punktuelle Verbesserungen des Datenschutzes in der Wirtschaft bringt die Datenschutznovelle, die der Deutsche Bundestag im Juli 2009 beschlossen hat. Das gilt beispielsweise für den Bereich der Auftragsdatenverarbeitung, der sich in der Vergangenheit als besonders störanfällig erwiesen hat. Das gilt in Maßen auch für die Neuerungen im Bereich Werbung und Adresshandel. Insoweit soll es zukünftig auf die Einwilligung des Betroffenen ankommen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen. So soll beispielsweise die Nutzung personenbezogener Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, wie Telefonbüchern, für Zwecke der Eigenwerbung auch weiterhin ohne Einwilligung möglich sein.
Es bleibt abzuwarten, ob die Novelle dazu beitragen wird, den unkontrollierten Handel mit personenbezogenen Daten zu erschweren und die Datenverarbeitung in der Wirtschaft transparenter zu machen. Die FDP will darüber hinaus datenschutzfreundliche Technik fördern und marktwirtschaftliche Anreize schaffen, um Verstöße gegen den Datenschutz schon im Vorfeld zu verhindern. Wir wollen Gütesiegel – sog. Audit – und eine unabhängige Stiftung Datenschutz, um Verbrauchern die Orientierung zu erleichtern. Wir wollen die Lücke zwischen geschriebenem Recht und technologischem Fortschritt schließen und das Wettbewerbsrecht in den Dienst des Datenschutzes stellen. Verstöße gegen den Datenschutz sind zu verhindern. Dazu müssen die Aufsichtsbehörden personell und finanziell bestmöglich ausgestattet werden. Sie müssen in die Lage versetzt werden, Verstöße nicht nur zu verfolgen, sondern auch präventiv zu verhindern.

SPD

Der Datenschutz wird in den kommenden Jahren noch stärker zu einem zentralen Grundrecht der Menschen werden. Datenschutz schützt nicht abstrakte Daten, sondern er schützt unmittelbar die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in einer sich rasant entwickelnden digitalen Welt. Die SPD steht für Datenschutz im umfassenden Sinne. Nicht als Selbstzweck, sondern in einer Interessensabwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den legitimen Interessen der Wirtschaft und des Staates.

Wir müssen den Datenschutz den aktuellen gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen anpassen. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger jederzeit erkennen, wer, wann und aus welchem Grund auf ihre personenbezogenen Daten zugreifen will oder zugegriffen hat. Hierzu werden wir den von uns angestrebten Paradigmenwechsel zu einer Opt-in-Regelung für die Weitergabe personenbezogener Daten weiterverfolgen. Auch muss dem Handel mit persönlichen Daten ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Auch die seit Jahren an der Union gescheiterte Umsetzung eines Datenschutz-Audit werden wir weiter voranbringen. Diese freiwillige Zertifizierung (vergleichbar mit dem „Umweltengel“) sollen datenschutzfreundliche Unternehmen für die Eigenwerbung nutzen können. Zudem werden wir die Verbraucherorganisationen mit einem Unterlassungsklagerecht im Bereich Datenschutz ausstatten, um die Durchsetzung von Verbraucherrechten und eine Kontrolle der Datenschutzbestimmungen von Dienstanbietern zu erleichtern.

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