Rückblick
Verbraucherinformtaion
Negativ-Beispiel: Verbraucherinformationsgesetz
Nach jahrelangen Debatten um ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Verbraucherinformation ist das Verbraucherinformationsgesetz am 1. Mai 2008 in Kraft getreten. Die Verbraucherzentralen haben das Gesetz gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband einem Praxistest unterzogen. Nach über hundert Anfragen war das Ergebnis eindeutig: Brauchbare Informationen gab es nur in wenigen Ausnahmen. Das Gesetz bietet zu viel Spielraum für verbraucherfeindliche Auslegungen und sieht ein langwieriges und bürokratisches Verfahren vor, so dass ein Großteil Anfragen selbst nach einem halben Jahr noch nicht beantwortet wurde. Unternehmen können die Veröffentlichung unerwünschter Informationen unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitgehend verhindern. Abschreckend wirken auch die Kosten: Obwohl Informationen über Gesetzesverstöße eigentlich kostenlos erteilt werden müssen, mussten viele Anfragen wegen Gebührenankündigungen bis zu 500 Euro zurückgezogen werden.

