Rückblick
Gesundheit und Pflege
Positiv-Beispiel: Krankenversicherungspflicht
Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 wurde stufenweise die Krankenversicherungspflicht für alle Bundesbürger/innen eingeführt. Die Zahl der Nichtversicherten in Deutschland hat sich seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform deutlich verringert. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes waren Anfang 2007 etwa 211.000 Personen ohne Krankenversicherung. Ab 1. April 2007 gilt die Krankenversicherungspflicht für alle ehemals gesetzlich Versicherten. Innerhalb eines Jahres waren über 100.000 ehemals Nichtversicherte in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt. Seit Januar 2009 besteht die Versicherungspflicht auch für Menschen, die vormals privat versichert waren.
Die Einführung eines allgemeinen Krankenversicherungsschutzes ist ein wichtiger Schritt für alle Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren hatten. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung stellt aber nicht nur ein Recht dar. Mit dem Inkrafttreten der Versicherungspflicht werden auch entsprechende Beiträge fällig.
Negativ-Beispiel: Patientenrechte
Patientenrechte sind Rechte, die ganz überwiegend nicht ausdrücklich in unserer Rechtsordnung normiert sind. Das Gesundheitsrecht wird geregelt durch eine Vielzahl von Vorschriften, die direkt oder indirekt den Patienten betreffen, zum Beispiel im Sozial-, Zivil- und Strafrecht. Dennoch gelten Patientenrechte. Sie leiten sich ab aus den Grundrechten unserer Verfassung. Der Stand der Patientenrechte hängt also wesentlich von einzelnen Gerichtsentscheidungen ab. Die Frage ist daher: Weiß der Patient überhaupt um seine Rechte? 2002 haben die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz gemeinsam ein Dokument „Patientenrechte in Deutschland“ herausgegeben, um Patienten über ihre Rechte zu informieren. Dies war ein erster Schritt. Gleichwohl ist es bisher nicht gelungen, die Rechte und Pflichten zwischen Patient und Arzt in einem Gesetz systematisch und übersichtlich zusammenzufassen.
Was bei einer Reisebuchung selbstverständlich ist, sollte auch für das Behandlungsverhältnis gelten. Daher hat der Verbraucherzentrale Bundesverband 2005 einen konkreten Vorschlag zur Regelung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgelegt. Es geht darin um Art und Umfang der Aufklärung des Patienten, seine Einwilligung in die Behandlung und die Dokumentation von Diagnose und Therapie durch den Arzt sowie das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Unser Anliegen besteht zunächst darin, Unsicherheiten über Rechte und Pflichten des Arztes wie des Patienten zu beenden.
Darüber hinaus soll die Position von Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben, verbessert werden. Von den jährlich 530 Millionen ambulanter und 17 Millionen stationärer Behandlungen in Deutschland wird bei rund 40.000 ein Verdacht auf Behandlungsfehler geäußert. In 12.000 Fällen kann dieser Verdacht bestätigt werden. Bisher obliegt in vielen Fällen die Beweislast dem geschädigten Patienten. Der Vorschlag des Verbraucherzentrale Bundesverbands lautet daher: Bei einem gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler soll der Arzt nachweisen müssen, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden geführt hat.
Beispiel: Pflegereform
Licht und Schatten finden sich in der Pflegereform. Positiv hervorzuheben sind die gestärkten Mitwirkungsrechte pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Zukünftig sind Interessen- und Selbsthilfegruppen an der Weiterentwicklung und Sicherung der Pflegequalität beteiligt. Allerdings müssen sowohl die Art und Weise der Beteiligung als auch der institutionelle Rahmen der Entscheidungsprozesse erweitert und vereinheitlicht werden.
Menschen, die sich um die Betreuung ihrer Angehörigen kümmern, können nach dem neuen Gesetz eine unbezahlte Auszeit von bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen. Um die ambulante Pflege ausreichend zu stärken, ist die vorgesehene Begrenzung auf sechs Monate jedoch nicht zielführend. Erforderlich wäre eine gesetzlich verankerte und finanziell honorierte Pflegezeit von einem Jahr für alle Menschen, die den Arbeitsplatz ganz oder teilweise vorübergehend verlassen müssen, um einen Angehörigen zu pflegen.
Auf ganzer Linie gescheitert ist die Bundesregierung nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes dagegen bei der nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Weder ist es gelungen, die privaten Versicherer stärker in den Risikoausgleich einzubinden, noch konnte sich die Große Koalition auf die Bildung eines zusätzlichen privaten Kapitalstocks einigen.

