Fahrgastrechte - Rückblick | Verbraucher Entscheiden - Infos zur Bundestagswahl 2009

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Rückblick
Fahrgastrechte

Positiv-Beispiel: Fahrgastrechte

Positiv war die Einigung beim Fahrgastrechtegesetz. Damit erhalten Bahnkunden erstmals gesetzlich verankerte Rechte, wenn Züge Verspätung haben oder ausfallen. Bei Verspätungen ab 60 Minuten bekommen Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei Verspätungen ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises.

Im Nahverkehr dürfen Bahnreisende einen anderen, auch höherwertigen Zug nutzen, wenn zu erwarten ist, dass der ursprünglich gewählte Zug mehr als 20 Minuten verspätet eintrifft. Wer nachts wegen Verspätung oder Ausfall des Nahverkehrszuges sein Ziel nicht mehr erreicht, hat Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu 80 Euro. Zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verkehrsunternehmen können sich Fahrgäste an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Gesetzgebungsverfahren erreicht, dass die Anforderungen an die Neutralität und Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle konkretisiert wurden.