Rückblick
Ernährung
Negativ-Beispiel: Nährwertkennzeichnung
Die Häufigkeit von Übergewicht und Adipositas ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Laut EU-Kommission sind in der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten über 50 Prozent der erwachsenen Bevölkerung übergewichtig. Schätzungsweise sieben Prozent der gesamten Gesundheitskosten in der EU werden durch Krankheiten verursacht, die mit Adipositas zusammenhängen. In Deutschland werden diese Kosten auf rund 70 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Die jüngst von der Bundesregierung vorgestellte nationale Verzehrsstudie zeigt ferner den Zusammenhang zwischen Bildungsstatus und Ernährungsverhalten. Eine verbraucherfreundliche Nährwertkennzeichnung ist eine wichtige Maßnahme, um Übergewicht und Fehlernährung effektiv zu bekämpfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert schon seit langem eine einheitliche und leicht verständliche Kennzeichnung, die sich an der „Nährwertampel“ aus Großbritannien orientiert. Auch die Verbraucherschutzminister der Länder und der Bundesrat hatten sich im Sommer 2008 für eine europaweit verpflichtende Kennzeichnung in grafischer und farblich unterlegter Form ausgesprochen. Die Bundesregierung hat sich diese Forderung bisher jedoch nicht zu Eigen gemacht.
Positiv-Beispiel: „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung bei tierischen Lebensmitteln
Seit Jahren lehnt die große Mehrheit der Verbraucher gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Wie Umfragen zeigen, wollen sie auch keine tierischen Produkte, bei denen die Tiere mit Gen-Pflanzen gefüttert wurden. Mangels Kennzeichnungs-Regelung konnten sie jedoch bei Eiern, Fleisch und Milch aus konventioneller Produktion nicht erkennen, ob Gen-Pflanzen verfüttert wurden oder nicht. Die seit dem 1. Mai 2008 gültige neue Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ soll hier Abhilfe schaffen. Sie signalisiert Verbrauchern, dass bei der Produktion gentechnisch unveränderte Pflanzen verfüttert wurden. Auch Beimengungen von gentechnisch erzeugten Zusatzstoffen, Aromen und Vitaminen in Lebensmitteln sind grundsätzlich verboten. Lediglich bei der Herstellung von Futtermitteln dürfen Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine verwendet werden, die in geschlossenen Anlagen mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Diese Mikroorganismen müssen jedoch im Verlauf der Herstellung wieder vollständig entfernt werden.
Ein breites Bündnis von Verbraucher- und Umweltverbänden, ökologischer Lebensmittelwirtschaft und dem Einzelhandel hatte sich für eine solche Regelung eingesetzt. Mit der neuen Kennzeichnung wird eine Lücke der europäischen Regelung geschlossen. Verbraucher erhalten damit mehr Wahlfreiheit für oder gegen den Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel. Die Verordnung schafft einen Anreiz dafür, dass ein Markt für Futtermittel ohne Gentechnik überhaupt entstehen kann.

