Energie - Rückblick | Verbraucher Entscheiden - Infos zur Bundestagswahl 2009

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Rückblick
Energie

Positiv-Beispiel: Grundversorgung Strom und Gas

Die beiden Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Strom- und Gassektor auf der Basis des neuen Energiewirtschafsgesetzes stärken die Verbraucherrechte im liberalisierten Markt und erleichtern einen Anbieterwechsel.

Insbesondere wurde eine kurze Kündigungsfrist für den Wechsel aus der Grundversorgung eingeführt und bei einem Rückfall in die Grund- bzw. Ersatzversorgung eine lange Vertragsbindung aufgehoben. Zusätzlich wurde die Pflicht zur schriftlichen Mitteilung von Preisänderungen festgeschrieben. Gleichzeitig wirkt die Preiserhöhung dann nicht, wenn der Kunde diese zum Anlass einer Kündigung nimmt. Bei einer Pflicht zur Selbstablesung gibt es nun eine Härtefallregelung, und die Versorgungsunterbrechung oder die fristlose Kündigung durch Anbieter wird an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des energierechtlichen Rahmens ist auch die Haftungserweiterung für Netzbetreiber bei Stromausfällen in den Netzanschlussverordnungen für Strom und Gas hervorzuheben. Bei Schäden, die der Netzbetreiber mit einfacher Fahrlässigkeit verursacht, haftet er oberhalb der Bagatellgrenze bis zu einem Betrag von jeweils 5.000 Euro. Die Gesamthaftungssummen bei fahrlässig verursachten Schäden wurden in Abhängigkeit von der versorgten Kundenzahl deutlich angehoben.

Positiv-Beispiel: Intelligente Stromzähler

Die Initiative, im Strom- und Gassektor den Bereich des Messwesens für Wettbewerb zu öffnen und dem Haushaltskunden den Wechsel seines Messstellenbetreibers zu ermöglichen, bietet eine Reihe positiver Optionen für die Entwicklung des Marktes. Die Liberalisierung bietet die Chance sinkender Gebühren für alte abgeschriebene Zähler. Perspektivisch eröffnet die Liberalisierung gerade auf dem Strommarkt die Chance, intelligente Messzähler und ein Smart-Metering im Wettbewerb zu etablieren. Eine neue Transparenz des Energieverbrauchs könnte in den Haushalten zur Energieeinsparung genutzt werden und die Haushaltskunden preissensibler machen. Im Zusammenhang mit künftigen lastvariablen Tarifen bestünde die Möglichkeit, die Nachfrage in schwache Lastzeiten zu verschieben und damit quasi grundlastfähiger zu machen. Dies würde zu einer Verschiebung der preisbildenden Grenzkosten, hin zu den Durchschnittskosten der Stromerzeugung führen, wodurch die allgemeinen Stromerzeugungskosten insgesamt sinken könnten.